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Die Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt ist am 31. März  1971 in einer feierlichen Vollversammlung der Bürgermeister und Gemeindevertreter von 23 Gemeinden wiedergegründet worden und zwar im Rahmen der bestehenden Gesetzgebung als Berggemeinschaft mit den Aufgaben eines Entwicklungsträgers und eines Koordinators im übergemeindlichen Bereich.

Das Burggrafenamt war schon im Mittelalter ein einheitlicher Verwaltungsbezirk. Aus diesem Grunde hat man dieser Gemeinschaft den Namen Burggrafenamt gegeben. Die Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt umfasst heute, nachdem im Jahr 1973 die Gemeinden Partschins, Plaus und Naturns und im Jahr 1986 die Stadtgemeinde Meran beigetreten sind, die Gemeinden des Talkessels von Nals bis Naturns, die Seitentäler Passeier und Ulten, das Hochplateau von Tisens und die deutschen Gemeinden des Nonstales, sowie die Gemeinden des Tschöggelberges Hafling und Vöran.

Bezogen auf den Raum kann man feststellen, dass dieser mit geringen Abweichungen, die damalige Ausdehnung beibehalten hat. Dies ist darauf zurückzuführen, dass dieser Kulturraum weitgehend durch Strukturen, die als Erbe des Mittelalters angesehen werden können, bedingt ist.

Mit dem Landesgesetz Nr. 7 vom 20. März 1991 hat die Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt mit den anderen Bezirks und Talgemeinschaften als Körperschaft öffentlichen Rechts eine Neuordnung erhalten. Mit Landesgesetz Nr. 10 vom 07. Juli 2010 erfolgte eine Reform der Bezirksgemeinschaften mit der Anpassung an die geltenden Grundsätze der Verfassung und einschlägigen Gesetzesbestimmungen.

Vergangene Events des Clubs

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